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  • · Fachbeitrag · Steuerjahr 2021

    Steueränderungen 2021: Der tabellarische Schnellüberblick

    | Zum 1.1.21 sind eine Vielzahl steuerlicher Regelungen neu geschaffen oder geändert worden. Dieser Beitrag enthält einen Schnellüberblick in tabellarischer Form. |

    Tabellarischer Schnellüberblick

    Damit Sie sich durch die aus Sicht von AK wichtigsten Steueränderungen 2021 gut „hindurchhangeln“ können, sind diese auf den folgenden zehn Seiten tabellarisch aufgelistet. Die Änderungen sind gegliedert nach Steuerart, Paragraf, Stichwort, einer kurzen inhaltlichen Beschreibung, der Benennung des Gesetzes bzw. der Rechtsquelle und dem Datum des Inkrafttretens. Zu jeder Rechtsquelle ist auch eine „Abruf-Nr.“ aufgeführt. Wenn Sie diese Nummer auf ak.iww.de in das rechteckige Suchfeld eingeben, gelangen Sie zum Wortlaut des Gesetzes oder der Verwaltungsanweisung.

     

    • Steueränderungen 2021 im EStG

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

     § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG

    Ausländisches Elterngeld

    Zahlungen aus EU/EWR/Schweiz werden unter Progressionsvorbehalt freigestellt, soweit sie dem deutschen Elterngeld vergleichbar sind

    JStG 2020, Abruf-Nr. 218505

    1.1.21

     § 3 Nr. 11a EStG

    Corona-Bonus

    Auszahlungsfrist wird bis zum 30.6.21 verlängert

    JStG 2020

    1.1.21

     § 3 Nr. 19 EStG

    Outplacement-Beratung

    Klarstellende Erweiterung der Steuerbefreiung für Weiterbildung in Bezug auf Beratung ausscheidender Arbeitnehmer

    JStG 2020

    1.1.21

     § 3 Nr. 26 EStG

    Übungsleiter-freibetrag

    Eröhung von 2.400 EUR auf 3.000 EUR (mehr dazu auf Seite 19)

    JStG 2020

    1.1.21

     § 3 Nr. 26a EStG

    Ehrenamtsfreibetrag

    Erhöhung von 720 EUR auf 840 Euro

    JStG 2020

    1.1.21

     § 3 Nr. 28a EStG

    Zuschuss Kurzarbeitergeld

    Verlängerung der Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.21

    JStG 2020

    VZ 2021 (ab 1.3.21)

    § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

    Home-Office-Pauschale

    Einführung einer Home-Office-Pauschale von 5 EUR täglich, maximal 600 EUR im Jahr (mehr dazu ab Seite 14)

    JStG 2020

    VZ 2020 und 2021

     § 7g EStG

    Investitionsabzugsbetrag (IAB)

    Erhöhung des IAB von 40 auf 50 Prozent; einheitliche Gewinngrenze von 200.000 EUR (mehr dazu lesen Sie ab Seite 28)

    JStG 2020

    1.1.20

     § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG

    Sonderabschreibungen

    Auch der Anwendungsbereich der Sonderabschreibungen wurde um vermietete Wirtschaftsgüter erweitert.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

    § 7g Abs. 7 EStG

    IAB bei Personengesellschaften und Gemeinschaften

    Hinzugerechnet werden dürfen Investitionsabzugsbeträge nur in dem Vermögensbereich, in dem der Abzug erfolgt ist.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

     § 7h Abs. 2 S. 1 EStG

    Erhöhte Absetzung bei Gebäude in Sanierungsgebiet

    Der Steuerzahler kann die erhöhten Abschreibungen nur noch durch eine Bescheinigung nachweisen, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

    § 7i Abs. 2 S. 1 EStG

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Der Steuerzahler kann die erhöhten Abschreibungen nur noch durch eine Bescheinigung nachweisen, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

     § 8 Abs. 2 EStG

    Sachbezüge

    Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 Euro

    JStG 2020

    1.1.22

     § 8 Abs. 4 EStG

    Sachbezüge

    Definition der Zusätzlichkeit von Sachbezügen (mehr dazu ab Seite 20)

    JStG 2020

    1.1.20

     § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8a EStG

    Entfernungspauschale mit Mobilitätsprämie

    Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler; Einführung einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener (mehr dazu ab Seite 13)

    Klimaschutz-pakt Steuern, Abruf-Nr. 213348

    1.1.21

    § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG

    Sonderausgabenabzug

    Für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a EStG ist nun zusätzlich die Angabe der erteilten Identifikationsnummer des Empfängers in der Steuererklärung des Leistenden erforderlich.

    JStG 2020

    1.1.21

     § 10 Abs. 2 EStG

    Sozialversicherung Schweiz

    Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen bei Tätigkeit in der Schweiz

    JStG 2020

    1.1.21

    § 20 Abs. 4a S. 5 EStG

    Unbare Kapitalmaßnahmen

    Kapitalmaßnahmen inländischer Maßnahmen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

     

    Wichtig | Die Neufassung der Norm ist für die Zuteilung von Anteilen anzuwenden, wenn diese nach dem 31.12.20 erfolgt und die die Zuteilung begründeten Anteile nach dem 31.12.08 angeschafft worden sind.

    JStG 2020

    Tag nach der Verkündung

     § 20 Abs. 6 EStG

    Kapitalverluste

    Erhöhung der Verlustverrechnungsbeschränkung von 10.000 EUR auf 20.000 EUR

    JStG 2020

    1.1.21

     § 21 Abs. 2 EStG

    Mindestmiete

    Absenkung der Mindestmiete von 66 Prozent auf 50 Prozent (mehr dazu ab Seite 25)

    JStG 2020

    1.1.21

    § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG

    Rentenzahlungen nach dem Tod

    Stirbt der Rentenempfänger, ist ihm die Rente für den Sterbemonat noch zuzurechnen (Doppelbuchst. aa S. 9).

    JStG 2020

    1.1.21

    § 22 Nr. 5 S. 15 EStG

    Fondsgebundene Altersvorsorgeverträge

    Die Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG ist nun bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen generell ausgeschlossen.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 22a Abs. 1 EStG

    Rentenbezugsmitteilung

    Ab dem 1.1.22 wird die Rentenbezugsmitteilung um die durch Steuerabzug gemäß § 50a Abs. 7 einbehaltenen Beträge erweitert.

    JStG 2020

    1.1.21

     § 24b EStG

    Alleinerziehenden-Entlastungs-betrag

    Entfristung der Erhöhung 2020/2021

    JStG 2020

    1.1.21

     § 32 Abs. 6 EStG

    Kinderfreibetrag

    Erhöhung um 576 EUR

    Zweites Fa-milienentlastungsgesetz, Abruf-Nr. 219046

    1.1.21

     § 32a EStG

    Grundfreibetrag; kalte Progression

    Anhebung des Grundfreibetrags um 336 EUR auf 9.744 EUR, im kommenden Jahr dann auf 9.984 EUR. Zudem wird der Steuertarif insgesamt um etwa 1,5 Prozent verschoben, 2022 dann nochmals um den gleichen Wert.

    2. FamEntlastG

    1.1.21

    § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG

    Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Es werden nur Einkünfte des Gesellschafters aus einer Forderung gegenüber der Gesellschaft nach § 32a EStG tariflich besteuert, wenn sie für die Gesellschaft Betriebsausgaben darstellen (mehr dazu ab Seite 23).

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

    § 32d Abs. 5 S. 1 EStG

    Anrechnung ausländischer Steuern

    Die ausländische Steuer ist nur auf den Kapitalertrag anzurechnen, der steuerpflichtig ist. Daraus ergibt sich, dass § 20 InvStG vorrangig anzuwenden ist.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 33 Abs. 2a EStG

    Behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag

    • Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 80 bzw. mit dem Merkzeichen „G“ und einem GdB von mind. 70 erhalten einen Pauschbetrag i. H. v. 900 EUR.

     

    • Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ oder dem Merkzeichen „H“ oder Blinde erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 EUR.

    Behinderten-Pauschbetragsgesetz,

    Abruf-Nr. 219484

    15.12.20 (= Tag nach Verkündung)

     § 33a Abs. 1 EStG

    Außergewöhnliche Belastungen

    Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird auf 9.696 EUR angehoben (bisher: 9.408 EUR).

    2. FamEntlastG

    1.1.21

     § 33b Abs. 2, 3 EStG

    Behinderten-Pauschbetrag

    Starke Erhöhung der Behindertenpauschbeträge; Wegfall der zusätzlichen Einschränkungen bei Behinderung unter 50 Prozent (mehr dazu ab Seite 16)

    Behinderten-Pauschbetragsgesetz

    15.12.20

     § 33b Abs. 6 EStG

    Pflege-Pauschbetrag

    Differenzierung des Betrags in Abhängigkeit vom Pflegegrad

    Behinderten-Pauschbetragsgesetz

    15.12.20

    § 36 Abs. 2 Nr. 2 S. 5 EStG

    Wegzug

    Für die Anrechnung des Steuerabzugs im Kalenderjahr des Wechsels der Steuerpflicht von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht ist das Wohnsitzfinanzamt alleine zuständig.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 37 Abs. 6 EStG (aufgehoben)

    Einkommen-steuer-Vorauszahlungen

    Die Regelung wurde aufgehoben. Eine pauschale Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist damit nicht mehr möglich.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

    § 39 Abs. 3 EStG

    Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren

    Zuständig für die Zuteilung einer Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist das Wohnsitzfinanzamt.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 39 Abs. 4 und 4a EStG

    Private Krankenversicherung und Pflegepflicht-versicherung

    • Für die Einordnung der Beitragshöhe als Lohnsteuerabzugsmerkmal ist kein Antrag des Arbeitgebers mehr nötig. Bei der privaten Krankenversicherung müssen dafür die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 vorliegen (Abs. 4).

     

    • Das Versicherungsunternehmen ist für die Übermittlung der genannten Beiträge zuständig. Maßgebliche Frist ist der 20.11. des Vorjahres, für das die Beiträge maßgeblich sind (Abs. 4a).

    JStG 2020

    1.1.23

    § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG

    Freibetrag bei Arbeitslohn

    Einzubeziehen in den Freibetrag sind nun auch Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2, wenn die Beiträge an Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Das gilt für unbeschränkt (Abs. 1) und beschränkt (Abs. 4) einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

    JStG 2020

    1.1.24

    § 39e Abs. 8 S. 2 EStG

    Elektronischer Lohnsteuerabzug

    Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Der Arbeitnehmer muss ihn dazu bevollmächtigen.

    JStG 2020

    1.1.21

     § 40 Abs. 2 EStG

    Soldaten-Freifahrten

    Pauschbesteuerung (25 Prozent) für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 des Soldatengesetzes bei Bahnfahrten nutzen können.

    JStG 2020

    In allen offenen Fällen

    § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 5 EStG

    Investmentfonds, Steuerabzug

    Ein Investmentfonds hat den Steuerabzug durchzuführen, wenn die Investmentanteile weder im Inland noch im Ausland bei einem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Wertpapierhandelsunternehmen oder einer Wertpapierhandelsbank verwahrt werden.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

    § 45a Abs. 6 EStG

    Berichtigung einer Steuerbescheinigung

    Die Mitteilungspflicht an das Finanzamt ist nun unabhängig davon, ob die ursprüngliche Steuerbescheinigung elektronisch oder in Papierform übermittelt worden ist. Außerdem wurde der Meldeumfang erweitert.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG

    Veranlagungspflicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Eine Veranlagung wird nur durchgeführt, wenn Beiträge zu Krankenversicherungen und gesetzlichen Pflegeversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 erstattet wurden, die Erstattung mehr als 410 EUR betrug und der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn 12.550 EUR (bisher: 11.900 EUR) übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23.900 EUR (bisher: 22.600 EUR) übersteigt.

    JStG 2020

    1.1.24

    § 50 Abs. 1 S. 3 EStG

    Vermeidung einer Übermaßbesteuerung bei beschränkt Steuerpflichtigen

    Wenn für das um den Grundfreibetrag erhöhte zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz gilt, ist dieser auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden.

    JStG 2020

    Tag nach Verkündung

    § 50 Abs. 1a EStG

    Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen

    Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind jetzt auch bei beschränkt Steuerpflichtigen als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 50 Abs. 2 S. 9 EStG

    Zuständiges Finanzamt bei beschränkter Steuerpflicht

    Für die Besteuerung des Gläubigers ist in den Fällen des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG das Finanzamt zuständig, das auch für die Besteuerung des Schuldners zuständig ist. Bei mehreren Schuldnern ist maßgeblich, von welchem Schuldner die Leistung im Veranlagungszeitraum zuerst zufloss.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 50 Abs. 2 S. 10 EStG

    Härteausgleich bei beschränkt Steuerpflichtigen

    Die Regelungen zum Härteausgleich und zum erweiterten Härteausgleich sind auch bei beschränkt steuerpflichtgen Arbeitnehmern anzuwenden.

    JStG 2020

    1.1.21

    § 66 Abs.1 EStG

    Kindergeld

    Das Kindergeld wird für jedes zu berücksichtigende Kind um 15 EUR monatlich erhöht.

    2. FamEntlastG

    1.1.21

     § 105 EStG

    Mobilitätsprämie

    Festlegung eines Mindestbetrags von 10 EUR; Verbindung von Antrag auf Mobilitätsprämie mit Einkommensteuerveranlagung.

    JStG 2020

    1.1.21