· Fachbeitrag · Steueroptimale Vertragsgestaltung
Grundstücksverträge richtig gestalten:Verträge mit Angehörigen
von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte
| Rechtsanwälte und Notare gestalten oft Grundstücksverträge. Daher lohnt es sich, eine paar steuerliche Tipps zu kennen. |
1. Verträge mit Angehörigen ‒ Fremdvergleich
Verträge zwischen Angehörigen können genutzt werden, um Vermögen und Einkünfte steueroptimal innerhalb der Familie zu verteilen. Um steuerlich anerkannt zur werden, müssen die Vereinbarungen allerdings stets fremdüblich sein. Der Vertrag muss also so gestaltet sein, wie er auch von fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
2. Aber: Einzelne Aspekte dürfen abweichen
Das Finanzamt darf hierbei aber nicht jeden Vertrag ablehnen, nur weil er in einzelnen Aspekten vom fremdüblichen abweicht. Zulässig sind z. B. folgende Vorgehensweisen:
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