· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Das müssen Sie für eine Istbesteuerung beachten
von StB, Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Waltrop
| Der Anwalt muss die Umsatzsteuer in der Regel bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums abführen (Sollbesteuerung), ohne das Honorar samt Umsatzsteuer schon tatsächlich erhalten zu haben. Die Steuer muss also vorfinanziert werden. Um dies zu vermeiden, kann sie unter den Voraussetzungen des § 20 UStG auch erst nach den vereinnahmten Umsätzen berechnet und abgeführt werden (Istbesteuerung). Folgende Einzelheiten müssen Sie beachten, um diesen Liquiditätsvorteil auszunutzen. |
1. Auch Kapitalgesellschaften können die Istbesteuerung beantragen
Rechtsanwälten steht, als Angehörigen eines freien Berufs im Sinne des § 18 EStG die Istbesteuerung offen, wenn sie in einer Einzelkanzlei oder Personengesellschaft (z.B. GbR oder PartGmbB) tätig sind. Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder UG) gilt dies nur mit Einschränkungen. Voraussetzung ist, dass die Umsatzgrenze von 500.000 EUR im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich eingehalten wird (§ 20 S. 1 Nr. 1 UStG).
2. So füllen Sie das Formular richtig aus
Für den Wechsel der Besteuerung ist ein formloser, nicht fristgebundener Antrag nötig. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt, erfolgt ein formloser Verwaltungsakt in Form eines Genehmigungsschreibens. In der Regel wird der Antrag auf Genehmigung der Istbesteuerung bereits bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig