· Nachricht · DS-GVO versus FGO
Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräumen nach DS-GVO?
| Die Einsicht in Papierakten in den Räumen der Kanzlei ist nicht möglich, sondern nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten. Aus Art. 15 DS-GVO ergibt sich nichts anderes (FG Baden-Württemberg 17.12.19, 2 K 770/17). |
Der Prozessbevollmächtigte wollte, dass man ihm die Akten im Original oder in Kopie in die Kanzlei schickt. Er hatte sich hierfür u. a. auf Art. 15 DS-GVO berufen. Das FG stützte sich auf § 78 Abs. 2 und 3 FGO, die die Form und den Ort der Akteneinsicht regeln. Einen Anspruch auf Übersendung von Kopien aus der DS-GVO sahen die Richter nicht.
Quelle: ID 46655472