Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Der neue Auffangwert in Familiensachen

    von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

    | Das FamGKG regelt die Verfahrensgegenstände überwiegend ausdrücklich in seinen §§ 33 ff. Ein Gesetz kann aber nicht sämtliche möglichen Verfahren berücksichtigen. Zu diesem Zweck enthält § 42 FamGKG einen Auffangtatbestand. Wichtig zu wissen: Dieser belief sich bislang auf 3.000 EUR und ist zum 1.8.13 mit dem 2. KostRMoG auf 5.000 EUR angehoben worden. |

     

    Quelle: RVG prof., Ausgabe 05/2014, S. 80

    http://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/aktuelle-gesetzgebung-der-neue-auffangwert-in-familiensachen-f75354

    Quelle: ID 42701018