· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Kosten sparen bei der Aktenversendungspauschale
| Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG; BGBl I, 13, 2586 ff.) hat zum 1.8.13 den Auslagentatbestand betreffend die Aktenversendungspauschale im GKG, FamGKG und GNotKG neu gefasst. Hieraus ergeben sich Einsparungsmöglichkeiten. |
Im Einzelnen sehen die Auslagentatbestände nun wie folgt aus:
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