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  • 09.07.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

    Lesestörung nach Schlaganfall: Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig

    | Ein Anwalt hat nach einem leichten Schlaganfall mit Folge einer Lesestörung Anspruch auf Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit, wenn er nur einzelne Tätigkeiten verrichten kann, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben. Bei einem selbstständig tätigen Anwalt, der eigenständig Mandate bearbeitet, darf daher nicht nur auf einen Ausschnitt der dabei anfallenden Aufgaben, wie das Führen von Mandantengesprächen, abgestellt werden. |