08.02.2017 · Fachbeitrag · Beratungshilfe
Zweitanwalt kann keine Beratungshilfe abrechnen
| Wird Beratungshilfe beantragt, darf sich der Antragsteller nicht bereits zuvor in gleicher Sache anwaltlich beraten lassen haben. Das gilt auch, wenn er den ersten Anwalt selbst bezahlt und nur der zweite Anwalt über Beratungshilfe abrechnen soll. |
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