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  • · Nachricht · Berufsrecht

    Rechtsanwaltsinsolvenz bedingt Widerruf der Zulassung

    | Ist über das Vermögen eines Rechtsanwalts das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wird als Folge der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nichts zu ändern (BGH 4.1.14, AnwZ (Brfg) 62/13). |

     

    Die Beklagte hat die Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft widerrufen. Der Kläger hat sich hiergegen erfolglos mit der Anfechtungsklage gewandt. Auch sein Antrag auf Zulassung der Berufung ist ohne Erfolg geblieben.

     

    In § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO kommt die gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, dass mit dem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden verbunden ist.

    Quelle: ID 42542798