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  • · Nachricht · EuGH

    Rechtsschutzversicherter hat Anwaltswahlrecht

    | Auf ein Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH in einer Auslegungsfrage bezüglich einer europäischen Richtlinie im Sinne des betroffenen Rechtsschutzversicherten entschieden und ihm ein Recht zur Auswahl seines Anwalts zugesprochen ( EuGH 7.11.13, C-442/12 ). |

     

    Art. 4 Abs. 1a) der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22.6.87 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung steht es entgegen, wenn ein Rechtsschutzversicherer, der in seinen Versicherungsverträgen festlegt, dass rechtlicher Beistand grundsätzlich von seinen Mitarbeitern gewährt wird, sich darüber hinaus ausbedingt, dass die Kosten für rechtlichen Beistand durch einen vom Versicherungsnehmer frei gewählten Rechtsanwalt oder Rechtsvertreter nur übernahmefähig sind, wenn der Versicherer der Ansicht ist, dass die Bearbeitung der Angelegenheit einem externen Rechtsvertreter übertragen werden muss.

     

    Zum Volltext unter

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=07.11.2013&Aktenzeichen=C-442/12

    Quelle: ID 42420391