18.03.2019 · Fachbeitrag · Gebühren
Vorsicht: Ein „nachträglich“ vereinbartes Erfolgshonorar ist unwirksam
| Das Anwaltsgericht Köln hat in einer umfangreichen Entscheidung einen Rechtsanwalt einer berufsrechtlichen Pflichtverletzung für schuldig befunden, einen Verweis gegen ihn ausgesprochen und eine Geldbuße von 5.000 EUR verhängt. In der Entscheidung (unter Rn. 34 ff.) macht das Anwaltsgericht u. a. auch Ausführungen zu einem von dem Kollegen vereinbarten Erfolgshonorar (§ 4a RVG). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig