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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Mehr Geld für Rechtsanwälte

    | Bund und Länder haben sich gestern am 26.6.13 auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen. |

     

    Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Er greift damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der am 7.6.13 in seiner Anrufung gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. Die letzte lineare Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück.

     

    In besonders arbeitsintensiven Bereichen - zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften - sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden.

     

    Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten - voraussichtlich zum 1.8.13.

     

    Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, am 5.7.13 im Bundesrat geschehen.

     

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 26.6.13

    Quelle: ID 40283200