07.03.2017 · Fachbeitrag · Honorar
Keine Vergütung für Rechtsanwalt, der sich selbst verteidigt
| Der sich selbst verteidigende Rechtsanwalt hat im Falle seines Freispruchs keinen Anspruch, eine Verteidigervergütung aus der Staatskasse erstattet zu bekommen. So hat jetzt noch einmal das LG Düsseldorf in einem Bußgeldverfahren entschieden. |
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