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  • 06.06.2017 · Nachricht · Honorar

    So werden die Mehrkosten beim Anwaltswechsel verteilt

    | Der Anwaltswechsel kommt in der Praxis häufiger vor. Erfolgt er, weil der bisherige Anwalt (vermeintlich) seine Pflichten verletzt hat, stellt sich die Frage, ob die dadurch entstandenen Mehrkosten erstattungsfähig sind. Das OLG Koblenz verneint das und sagt: Die Mehrkosten sind im Innenverhältnis als Schadenersatz gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten geltend zu machen (OLG Koblenz 4.1.17, 14 W 4/17, Abruf-Nr. 193740 ). |