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  • · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Kostenfestsetzungsverfahren

    von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg

    | Streitigkeiten über die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren treten immer mal wieder auf, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt. |

     

    Sachverhalt

    Nach einem einstweiligen Verfügungsverfahren meldete die Verfügungsbeklagte, eine GmbH, aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer zur Festsetzung an. Sie gab die Erklärung ab, sie könne die Beträge nicht als Vorsteuer absetzen. Dies begründete sie damit, dass sie infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen keine unternehmerische Tätigkeit mehr entfalte. Die Umsatzsteuer wurde daraufhin mit festgesetzt. Die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners war erfolglos.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Ausführungen des OLG Brandenburg (12.2.19, 6 W 16/19, Abruf-Nr. 212242) lassen sich in folgenden Kernsätzen zusammenfassen: