11.10.2013 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Rechtsanwaltsgesellschaft darf sich anderweitig vertreten lassen
| Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadenersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Fall ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen (BGH 16.5.13, IX ZB 152/11, Abruf-Nr. 132209 ). |
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