06.12.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Keine Rückkehr in die GKV bei Anfechtung des PKV-Vertrags
| Haben Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wegen eines Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV) gekündigt, lebt die Mitgliedschaft in der GKV nicht wieder auf, wenn der PKV-Versicherer den Vertrag nachträglich wirksam angefochten hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig