· Fachbeitrag · Mandatsbetreuung
Gewerbliche Prozessfinanzierung:So kann das Prozesskostenrisiko begrenzt werden
von RA Wolfgang Krüger, LL.M., FA Erb- und Familienrecht, FORIS AG, Bonn
| Glauben wir dem Volksmund, sind alle Menschen vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Auf jeden Fall kann es sogar bei vermeintlich sicheren Prozessen teure Überraschungen geben. Gerichtliche Verfahren, in denen die Beteiligten grundsätzlich die Kosten tragen, sind daher nie frei von finanziellen Risiken. Dieses Risiko lässt sich ausschließen bzw. wenigstens begrenzen, indem ein gewerblicher Prozessfinanzierer eingebunden wird. |
1. Das ist das Modell der gewerblichen Prozessfinanzierung
Die gewerbliche Prozessfinanzierung ist seit 1998 in Deutschland etabliert. Das Geschäftsmodell ist einfach: Der Finanzierer zahlt alle Kosten des Rechtsstreits. Dies umfasst vorbehaltlich abweichender Regelung z. B. Gerichtskosten, Vergütung des eigenen und - im Unterliegensfall - gegnerischen Rechtsanwalts, Sachverständigen- und Zeugengelder und Kosten für Sicherheitsleistungen oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Dabei erhält der Prozessfinanzierer die verauslagten Gelder nur zurück, wenn und soweit das Verfahren tatsächlich gewonnen wird. Erst dann wird der restliche Erlös zwischen Anspruchsinhaber und Finanzierer aufgeteilt. Branchenüblich liegt die Beteiligung des Prozessfinanzierers in aller Regel zwischen 20 und 30 Prozent des Erlöses.
Beachten Sie | Die Erlösbeteiligung sollte das volle Kostenrisiko (mögliche Instanzen, Zahl der Beteiligten etc.) im Einzelfall berücksichtigen. Wegen der degressiven Struktur von RVG und GKG ist z. B. der Streitwert bei der Bestimmung der Quote auch sehr wichtig.
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