· Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
Anwaltswechsel: Der Zweitanwalt muss verzichten …
| Eine PKH-Partei kann verlangen, dass die Beiordnung ihres Anwalts aufgehoben wird, ohne dass hierfür wichtige Gründe vorliegen. Aber: Das bedeutet nicht, dass ihr automatisch ein neuer Anwalt beigeordnet wird. Das Gericht kann dies trotzdem tun. Dann aber muss der neue Anwalt von sich aus auf bereits entstandene Gebühren verzichten. |
Das hat das OVG Lüneburg entschieden (12.10.17, 2 LA 389/17, Abruf-Nr. 197690). Neu ist das nicht: Wurde ein Anwalt beigeordnet, kann die Partei einen neuen Anwalt nur beanspruchen, wenn
- entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder
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