26.09.2019 · Fachbeitrag · Sachverständigenvergütung
Sachverständigenvergütung ist nach drei Monaten ausgeschlossen
| Versäumt der Sachverständige die Frist, seine Sachverständigenvergütung geltend zu machen, kann er nur einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Sachverständigenvergütung stellen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig