· Fachbeitrag · Sozialversicherung
BSG-Entscheidungen gegen Syndici: So gehen Sie gegen Ablehnungsbescheide vor
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
| Trotz des ab 1.1.15 geltenden „neuen“ Verwaltungshandelns der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und des jüngsten Eckpunkte-Papiers des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bestehen nach den BSG-Urteilen vom 3.4.14 unzählige Fälle verletzten Vertrauensschutzes. Insbesondere in Altfällen, die nach einem Arbeitgeberwechsel neu aufgerollt werden, zwingt die Ablehnung einer Befreiung Betroffene zu Widerspruch und Klage vor dem SG. Der Beitrag liefert eine Musterformulierung für die Widerspruchsbegründung. |
1. Argument in Altfällen: Versorgungslücken sind unzumutbar
Das BSG bestätigte die Versagung einer Befreiung, zuletzt in sogenannten Neufällen mit Erstanträgen (BSG 3.4.14, B 5 RE 3/14 R, Abruf-Nr. 141251; B 5 RE 9/14 R, Abruf-Nr. 141250 und B 5 RE 13/14 R, Abruf-Nr. 141249). Einschlägigstes Argument in Altfällen gegen einen Ablehnungsbescheid ist, dass entstehende Versorgungslücken unzumutbar sind und der Vertrauensschutz entgegensteht. Schon das BSG stellt in seinen Erwägungen zum Vertrauensschutz auf die Lebensentscheidung zum Aufbau einer Altersversorgung der Inhaber „jüngerer“ Befreiungsbescheide ab.
Deshalb gilt es in Altfällen umso mehr, die Länge der Versicherungsvita und etwaige private Vorsorgemaßnahmen zu beschreiben, etwa wie folgt:
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