· Nachricht · Sozialversicherungsrecht
Gesetzliche Rentenversicherung: Keine Befreiung für Syndici
| Das BSG hat in drei Revisionsverfahren klargestellt, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte nicht nach § 6 Abs 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungsplicht befreit werden (BSG 3.4.14, B 5 RE 13/14 (9/14 und 3/14). |
Merke | Das Urteil wird Auswirkungen auf die Versorgungswerke der Rechtsanwälte haben. Es fragt sich, ob mit angestellten Anwälten entsprechend zu verfahren ist (hierzu bald mehr in Anwalt und Kanzlei).
Quelle: Anwalt und Kanzlei, Ausgabe 7 | 2014, Seite 109
Quelle: ID 42768374