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  • · Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 2/2023)

    Aktuelle Streitwert-Rechtsprechung

    | Der Anwalt muss schon bei der Kostengrundentscheidung als auch bei der Bemessung des Gegenstandswerts sowie in der Kostenfestsetzung Vieles im Blick haben. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung nicht unzutreffend gekürzt werden. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt neun wichtige Entscheidungen zum Gegenstands- oder Streitwert in den Fokus. |

    von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    1. So wird der Beschwerdewert bei eigener Forderung gegen die Erbmasse ermittelt

    Behauptet der (vermeintliche) Erbe, Inhaber einer von der Erbenstellung unabhängigen, aber bestrittenen Nachlassverbindlichkeit (hier: Darlehensforderung) zu sein, ist diese Verbindlichkeit zur Bestimmung des Gegenstandswerts und der Beschwer nicht vom Nachlasswert abzuziehen (BGH 20.2.23, IV ZB 13/22, Abruf-Nr. 234401).