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  • · Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 5)

    10 aktuelle Entscheidungen zu Streitwerten, Kostenrecht und Kostenfestsetzung

    von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    | Angefangen bei der Kostengrundentscheidung gilt es sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung für den Rechtsanwalt achtsam zu sein. Er muss Vieles im Blick haben. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung kann nicht unzutreffend gekürzt werden. Sie „müssen“ die Chancen sehen, noch „etwas herauszuholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 10 wichtige Entscheidungen zu Streitwerten, zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |

    1. Hilfswiderklage bei Vergleich im Berufungsverfahren erhöht den Streitwert

    Bei einer alle wechselseitigen Ansprüche umfassenden Abgeltungsklausel wird das Schicksal der geltend gemachten Gegenforderung im Vergleich geregelt. Dies gilt auch, wenn sich die Parteien auf eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses geeinigt und deshalb keine weitergehende Regelung zur Gegenforderung getroffen haben (OLG Braunschweig 30.12.21, 4 U 643/21, Abruf-Nr. 228510).

     

    Der insoweit von einem Prozessvergleich erfasste und im Wege der Hilfswiderklage geltend gemachte Anspruch des Darlehensgebers auf Wertersatz wegen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags für einen Pkw-Kauf führt zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwerts. Der Wertaddition steht § 45 Abs. 1 S. 3 GKG nicht entgegen. Nach dieser Vorschrift ist bei Ansprüchen von Klage und Widerklage über den gleichen Gegenstand nur der höhere Wert maßgeblich. Denn die mit Klage und Widerklage verfolgten Ansprüche betreffen insoweit nicht denselben Gegenstand. Eine wirtschaftliche Identität liegt nur vor, wenn sich die Ansprüche ausschließen.