· Nachricht · Versorgungswerk
BSG zu Syndikusanwälten ‒ die ersten Entscheidungsgründe!
| Vor zwei Tagen sind die ersten Entscheidungsgründe zu den Syndikus-Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) bekannt geworden. Die gut zwanzig Seiten lassen viele Fragen offen. |
Das BSG argumentiert:
Die Erwerbstätigkeit des Syndikusanwalts bei dem nichtanwaltlichen Arbeitgeber könne dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vorneherein nicht zugeordnet werden.
Die anwaltliche Berufsausübung sei in der äußeren Form der Beschäftigung nicht möglich.
Zur Entscheidung 3.4.14, B 5 RE 3/14 R
DAV-Depesche Nr. 33/14, 21. August 2014
http://anwaltverein.de/downloads/depeschen/2014/Depesche-33.pdf
Quelle: ID 42909455