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  • · Nachricht · Zukunft

    Anwalts-Roboter Herman: Mit Big Data und künstlicher Intelligenz zum Schadenersatz

    | Mit Herman hat AirHelp, ein internationales Unternehmen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, den weltweit ersten intelligenten Anwalts-Roboter für Fluggastrechte vorgestellt. Die künstliche Intelligenz soll den Prozess der Schadenersatzforderung bei Flugverspätungen beschleunigen. |

     

    Was kann der Roboter?

    Herman greift auf Daten Tausender Gerichtsverfahren aus knapp 30 Ländern zurück. Damit soll er für jeden Passagier die besten rechtlichen Möglichkeiten errechnen. Vier Jahre lang entwickelte Airhelp Hermans Algorithmus mit einem globalen Team aus Juristen und Ingenieuren. Dabei floss die Erfahrung aus 35.000 Forderungen und Tausenden von Gerichtsverfahren aus knapp 30 Ländern mit ein, die AirHelp für seine Kunden bereits geführt hat. Zudem greift Herman auf eine weltweite Datenbank der Standorte und Niederlassungen aller Fluggesellschaften zu. Dadurch kann Herman auch komplexere Buchungen mit mehreren Flugsegmenten bewerten und die Gerichtsbarkeit von Forderungen in weniger als einer Sekunde berechnen.

     

    Worauf zielt der Roboter ab?

    Flugpassagiere, deren Flüge stark verspätet sind, annulliert werden oder überbucht waren, haben häufig Anspruch auf Entschädigung. Doch nur etwa zwei Prozent der Betroffenen nutzen diese Möglichkeit. Ein Grund dafür: Der Prozess zum Einfordern von Entschädigungen bei Flugbeeinträchtigungen ist sehr komplex. Denn die Airlines sind zumeist alles andere als zahlungswillig.

     

    Viele betroffene Passagiere scheuen deshalb das zeitaufwendige Einfordern ihrer Ansprüche. 98 Prozent der acht Millionen Passagiere, die Anspruch auf Entschädigungen hätten, fordern diese nicht ein.

     

    Herman soll den Prozess für Schadenersatzforderungen beschleunigen und weiter automatisieren. So sollen mehr Verbraucher angeregt werden, ihre Entschädigung einzufordern. Und AirHelp verdient in jedem Fall mit. Für jede durchgesetzte Forderung wird ein eine sogenannte Servicegebühr von ca. 1/4 der Forderung berechnet.

     

    Gegenwärtig wird Herman ausschließlich dazu verwendet, den Prozess der Entschädigungsforderung zu verbessern, aber AirHelp plant bereits, Herman auch für andere Rechtsgebiete einzusetzen.

    Quelle: ID 44605818