· Fachbeitrag · Zusätzliche Einnahmequelle
Diese Nebeneinkünfte des Anwalts lohnen sich
von Rechtsfachwirtin Theresia Bohl, Hamburg
| Häufig werden Rechtsanwälte neben ihrer Tätigkeit als Rechtsbeistand auch anderweitig beruflich tätig. Gern beschäftigen sie sich zusätzlich als Testamentsvollstrecker, Mediator oder Betreuer. Welche Nebeneinkünfte lohnen sich hier wirklich? |
1. Testamentsvollstrecker: Erblasser legt Vergütung fest
In der Regel wird der Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) vom Erblasser (im Testament oder Erbvertrag) oder dem Nachlassgericht benannt. Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt, wenn er es gegenüber dem Nachlassgericht annimmt. Er führt Verfügungen des Erblassers aus, setzt den Nachlass auseinander und verwaltet ihn. Er ist insbesondere dazu berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die hinterbliebenen Gegenstände zu verfügen. Der Testamentsvollstrecker wickelt die Erbschaft vollständig und ordnungsgemäß ab. Geeignet ist ein Testamentsvollstrecker vor allem, wenn er wesentlich jünger als der Erblasser, erfahren und gesund ist. Er sollte stets ohne eigene Interessen handeln.
Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, § 2221 BGB. Normalerweise kann der Erblasser selbst die Vergütung festlegen ‒ etwa nach zeitlichem Aufwand. Anhaltspunkt für eine angemessene Vergütung ist die vom Deutschen Notarverein entwickelte sog. „Rheinische Tabelle“. Sie orientiert sich prozentual am Bruttonachlass (iww.de/sl1771).
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