Altersvorsorge
Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses mit möglichst geringen Einbußen
Vorzeitige Beendigungen von Chefarztdienstverhältnissen enden häufig vor Gericht. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verlieren Klinik und Chefarzt in der Öffentlichkeit an Ansehen und Vertrauen. Der Verfasser vertritt daher die Auffassung, dass grundsätzlich beide Seiten gewinnen, wenn eine Auflösung außergerichtlich und nicht öffentlich verhandelt wird.
Diese Lösungsversuche scheitern jedoch immer wieder an den gegensätzlichen Meinungen über die Höhe der Abfindung. Ohne Einigung verbleibt der Chefarzt bis zum 65. Lebensjahr im Krankenhaus.
Lösung mit Vorteilen für beide Seiten möglich
Die Abfindungshöhe, die der Chefarzt für ein vorzeitiges Ausscheiden geltend macht, ist zwar berechtigt, jedoch in der Praxis kaum durchsetzbar. Er verliert neben dem Grundgehalt die bei Altverträgen zumeist wesentlich höheren Liquidationserlöse aus den stationären Wahlleistungen und der Chefarztambulanz. Zusätzlich schmälern lebenslange Rentenverluste das Vermögen, sofern die ärztliche Tätigkeit eingestellt wird. Selbst wenn der Krankenhausträger die Verlustrechnung nicht bestreitet: Die finanziellen Möglichkeiten reichen in aller Regel nicht aus, die Mindereinnahmen annähernd zu kompensieren.
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