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  • 08.04.2010 | Aktuelle Rechtsprechung

    Chefarzt zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt: Konsequenzen der Entscheidung?

    Eine so harte Strafe hatten nur wenige erwartet: Der ehemalige Direktor der Universitätsklinik Essen, Prof. C. Broelsch, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Die Laienpresse berichtet von Bestechung und Abrechnungsbetrug. Ist die Strafe berechtigt? Und, noch wichtiger: Kamen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft überraschend und können sie nun auch andere Chefärzte treffen? Laut Mitteilung des Gerichts erfolgte die Verurteilung wegen mehrerer Vergehen:  

     

    • wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen, davon dreimal in Tateinheit mit Nötigung und einmal in Tateinheit mit Betrug,
    • wegen Betruges in zwei Fällen zum Nachteil des Arbeitgebers, des Landes NRW - Broelsch hatte es in zwei Fällen unterlassen, 35 Prozent seiner Privatarzteinnahmen an die Klinik abzuführen,
    • wegen Abrechnungsbetruges in acht Fällen bei Privatpatienten,
    • wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen.

     

    Schon Vorwürfe in den Jahren 1995 und 2002

    Schon vor seiner Zeit in Essen gab es schwerwiegende Vorwürfe gegen den bekannten Spezialisten. 1995 wurde gegen den damals am UKE in Hamburg tätigen Broelsch wegen aktiver Sterbehilfe ermittelt. Die „Hamburger Morgenpost“ berichtete, dass er bei einer 17-jährigen Patientin bei intraoperativ infauster Prognose bewusst die Pfortader eröffnet habe. Das Verfahren wurde eingestellt.  

     

    2002 kam Prof. Broelsch in die Schlagzeilen, weil er öffentlich Organspenden gegen Geld vorschlug. Menschen, die eine ihrer Nieren verkauften, hätten in der Dritten Welt nach der Spende mit dem Geld für die verkaufte Niere sogar eine bessere Lebenserwartung, so die Argumentation der Befürworter. Nach einem Aufschrei in den Medien zog Broelsch dann später den Vorschlag zurück. Er habe nur besonders drastisch auf die Organknappheit hinweisen wollen.