07.10.2008 | Aktuelle Rechtsprechung
Diakonie-Chefärzte haben einen Anspruch auf Überleitung in die höchste Vergütungsgruppe
Viele Chefärzte, deren Arbeitgeber die Diakonie ist, haben in ihren Arbeitsverträgen die Regelung, dass der ersetzende Tarifvertrag bei Wegfall des BAT-KF (alter Fassung) zur Anwendung gelangen soll. Genau diese Chefärzte haben auch einen Anspruch auf Überleitung in den TV-Ärzte/Diakonie. Die Vergütung hat ab dem Zeitpunkt der wirksamen Überleitung nach der höchsten Vergütungsgruppe des TV-Ärzte/Diakonie (Entgeltgruppe Ä4) zu erfolgen.
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht (ArbG) Dortmund im Urteil vom 11. Juni 2008 (Az: 5 Ca 1015/08 – Abruf-Nr. 083001), in dem sich die Richter der Auffassung des Chefarztes angeschlossen haben.
Der Sachverhalt
In § 8 des Arbeitsvertrages ist die Geltung des BAT-KF vereinbart worden. Darüber hinaus ist bestimmt, dass bei einer Ersetzung des BAT-KF die entsprechende Vergütungsgruppe der neuen Regelung an die Stelle der vereinbarten Vergütungsgruppe (hier: Vergütungsgruppe I BAT-KF) tritt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2007 wurde der BAT-KF neu gefasst (BAT-KF neu) und für Ärzte an diakonischen Einrichtungen ein eigenständiger Tarifvertrag mit einem selbstständigen Vergütungsgruppenschema (TV-Ärzte/Diakonie) vereinbart.
Der Chefarzt der Abteilung Medizin eines Dortmunder Krankenhauses verlangt mit seiner Klage die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe Ä4-TV-Ärzte/Diakonie und die Nachzahlung der Vergütungsdifferenz von 1.975,58 Euro monatlich seit dem 1. Juli 2007 bzw. 2.205,48 Euro monatlich seit dem 1. Januar 2008.
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