01.09.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
LAG Hessen: Chefarzt hat Anspruch auf Überleitung in den TV-Ärzte/VKA
Bereits mehrfach hatten wir im „Chefärzte Brief“ über die Frage berichtet, ob Chefärzte vom BAT in den TV-Ärzte/VKA übergeleitet werden, der am 1. August 2006 in Kraft getreten ist (unter anderem Nr. 2/2009, Seiten 5 ff.; Nr. 9/2008, Seiten 4 f.; Nr. 7/2008, Seiten 2 f.). Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen mit Urteil vom 22. Mai 2009 (Az: 3 Sa 812/08, Abruf-Nr. 092638 unter www.iww.de) entschieden, dass der klagende Chefarzt ein Recht auf monatliche Grundvergütung entsprechend der Entgeltgruppe IV des TV-Ärzte/VKA hat. Dieses Urteil überrascht deshalb, weil dasselbe Gericht noch am 15. August 2008 gegenteilig entschieden hatte (Az: 3 Sa 1798/07).
Auch das LAG München hat am 19. Februar 2009 (Az: 4 Sa 925/08; Abruf-Nr. 092640) zugunsten des Chefarztes entschieden. Begründung unter anderem: Aus dem Arbeitsvertrag des Chefarztes ging hervor, dass er neben den sonstigen Vergütungsbestandteilen die absolut höchste Tarifvergütung erhalten sollte. Dem entspreche im TV-Ärzte/VKA allein die Entgeltgruppe IV.
Das LAG Hessen hat in seinem aktuellen Urteil eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Hier sind mehrere Verfahren anhängig. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden wir berichten.