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  • 01.09.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    LAG Hessen: Chefarzt hat Anspruch auf Überleitung in den TV-Ärzte/VKA

    Bereits mehrfach hatten wir im „Chefärzte Brief“ über die Frage berichtet, ob Chefärzte vom BAT in den TV-Ärzte/VKA übergeleitet werden, der am 1. August 2006 in Kraft getreten ist (unter anderem Nr. 2/2009, Seiten 5 ff.; Nr. 9/2008, Seiten 4 f.; Nr. 7/2008, Seiten 2 f.). Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen mit Urteil vom 22. Mai 2009 (Az: 3 Sa 812/08, Abruf-Nr. 092638 unter www.iww.de) entschieden, dass der klagende Chefarzt ein Recht auf monatliche Grundvergütung entsprechend der Entgeltgruppe IV des TV-Ärzte/VKA hat. Dieses Urteil überrascht deshalb, weil dasselbe Gericht noch am 15. August 2008 gegenteilig entschieden hatte (Az: 3 Sa 1798/07).  

     

    Auch das LAG München hat am 19. Februar 2009 (Az: 4 Sa 925/08; Abruf-Nr. 092640) zugunsten des Chefarztes entschieden. Begründung unter anderem: Aus dem Arbeitsvertrag des Chefarztes ging hervor, dass er neben den sonstigen Vergütungsbestandteilen die absolut höchste Tarifvergütung erhalten sollte. Dem entspreche im TV-Ärzte/VKA allein die Entgeltgruppe IV.  

     

    Das LAG Hessen hat in seinem aktuellen Urteil eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Hier sind mehrere Verfahren anhängig. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden wir berichten.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 2 | ID 129727