05.01.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Neue Eingruppierungsregeln für Oberärzte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 9. Dezember 2009 (Az: 4 AZR 841/08) über sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin bzw. Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend abgewiesen. Ein Arzt ist an einer Klinik als Facharzt für Herzchirurgie beschäftigt und wurde auf Veranlassung der Klinikleitung seit Mai 2006 auf den Arztbriefen - später auch in den Organisationsplänen der Klinik - als Oberarzt bezeichnet. Seine Klage blieb schon deshalb erfolglos, weil auf seinen wechselnden Stationen nach den jeweiligen Organisationsplänen stets mindestens ein weiterer Oberarzt verantwortlich war.
Nähere Einzelheiten dazu lesen Sie im Februar-Heft.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132588