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  • 01.05.2007 | Alle Fachgebiete

    Welcher GOÄ-Kommentar kann empfohlen werden?

    Wir werden immer wieder gefragt, welchen GOÄ-Kommentar wir als ergänzende Lektüre zum „Chefärzte Brief“ empfehlen würden. Aus naheliegenden Gründen können wir keine konkrete Empfehlung für einen bestimmten Kommentar geben.  

     

    Als Standardkommentare gelten die des Deutschen Ärzteverlages (der „Brück“, Autoren der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung), des Kohlhammer-Verlages (der „Hoffmann“, Autoren der PVS), des Thieme-Verlages (der „Lang/Schäfer“, Autoren des Gesundheitsministeriums) und des Beck-Verlages (von Uleer e.a., Autoren des PKV-Verbandes). „Brück“ und „Hoffmann“ sind auf unterschiedlichem Aktualisierungsstand, der sich jedoch kurzfristig durch neue Ergänzungslieferungen ändern kann. Die Kommentare des Thieme- und des Beck-Verlages sind in Buchform zuletzt erschienen im Jahr 2002 bzw. 2006. Letzterer kommentiert zur GOÄ nur die Paragraphen der GOÄ (nicht die in der GOÄ enthaltenen Leistungen), behandelt dafür aber auch das Krankenhausfinanzierungs- und Krankenhausentgeltgesetz.  

     

    GOÄ-Kommentare der Berufsverbände sind wertvolle Praxishilfen. Sie gelten in der Auseinandersetzung mit Kostenträgern aber nicht als „Standardwerke“ wegen des zeitweise zutreffenden Verdachts, „pro domo“ geschrieben worden zu sein.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 19 | ID 86345