01.10.2006 | Altersvorsorge
Fallbeispiel: Prof. O will in acht Jahren aufhören – wie groß ist sein Finanzbedarf?
Prof. O ist Chefarzt der Orthopädie an einem mittelgroßen Krankenhaus. Er ist 57 Jahre alt. Seine Frau, 55 Jahre, arbeitet zur Zeit nicht. Die berufstätigen Kinder leben schon länger nicht mehr im Haushalt. Prof. O und seine Frau sind privat versichert. Die monatlichen Beiträge betragen 420 und 530 Euro. Prof. O will noch bis zu seinem 65. Lebensjahr weiterarbeiten. Er hat momentan ein Jahreseinkommen von insgesamt 255.000 Euro. Dies setzt sich zusammen aus: 90.000 Euro Grundbezüge, 155.000 variabler Anteil aus privatärztlichen Liquidationen sowie 10.000 Euro aus Vorträgen und Veröffentlichungen.
Die finanziellen Rahmenbedingungen
Prof. O besitzt ein Wertpapierdepot im Wert von 250.000 Euro. Mit der Arbeit des Betreuers ist er zufrieden: In den letzten zehn Jahren erzielte sein defensiv ausgerichtetes Depot (Aktienanteil bis zu 35 Prozent) einen jährlichen Wertzuwachs von 6,8 Prozent. Für die kommenden Jahre bis zu seiner Pensionierung rechnet Prof. O mit Wertzuwächsen von 6 Prozent. Allerdings muss er mit 30 Prozent Steuern rechnen, was den Ertrag auf 4,2 Prozent sinken lässt.
Der Wert des Depots soll in den nächsten acht Jahren auf 347.441 Euro steigen. O möchte bei seiner Finanzplanung das Depot jedoch zunächst unberücksichtigt lassen, da er eventuell zeitgleich mit seinem Renteneintritt eine Ferienimmobilie im Süden erwerben will.
Prof. O zahlt den Höchstbeitrag in das ärztliche Versorgungswerk ein. Monatlich sind dies zur Zeit 1.014 Euro (12.168 Euro jährlich). Das Versorgungswerk prognostiziert ihm mit 65 Jahren eine Rentenzahlung von monatlich 4.020 Euro. Durch das seit dem 1. Januar 2005 gültige Alterseinkünftegesetz muss er davon 68 Prozent versteuern.
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