01.12.2009 | Ambulante Behandlung nach § 116b SGB V
Wie viele Zulassungen zur ambulanten Behandlung wurden bereits erteilt?
Eine enorme Ungleichverteilung gibt es bei den Zulassungen zur ambulanten Versorgung im Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V: Im Mai dieses Jahres gab es insgesamt 274 Zulassungen für hoch spezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und besondere Krankheitsverläufe, davon allein 103 in Schleswig-Holstein, 60 in Sachsen und 43 in Brandenburg. Die Zulassungen konzentrierten sich auf wenige ambulante Behandlungen: Auf onkologische Erkrankungen entfielen 59, auf die Multiple Sklerose 35, auf die schwere Herzinsuffizienz 20 und auf die Mukoviszidose 19. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele Anträge von weiteren Kliniken vorliegen. Wir werden uns daher in Kürze mit diesem Thema befassen und Vor- bzw. Nachteile der Zulassung zur ambulanten Behandlung aus Chefarztsicht aufzeigen.