01.12.2009 | Arbeitsrecht
Chefarzt wehrt sich gegen Umstrukturierung - Erfolg auch in zweiter Instanz
von RA Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Chefärzte sehen sich mitunter der Situation ausgesetzt, dass ihre Abteilung wegen einer organisatorischen Umstrukturierung im Leistungsspektrum beschnitten werden soll. Neben dem Verlust an Einfluss und Ansehen drohen auch finanzielle Einbußen durch eine Beschränkung bei der Privatliquidation.
Mögliche Ursachen für eine Aufteilung können sein, dass der Krankenhausträger gewechselt hat oder die Leistungen wegen des gestiegenen Umfangs zukünftig durch zwei Abteilungen oder mehrere (Chef-)Ärzte erbracht werden sollen. Derartigen Maßnahmen können Chefärzte - abhängig vom Einzelfall und den dienstvertraglichen Regelungen - durchaus mit Erfolg begegnen, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 2008 belegt (Az: 2 Sa 262/08; Abruf-Nr. 093763 unter www.iww.de).
Der Sachverhalt
Der Kläger Dr. K. ist seit 1986 als Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses beschäftigt. Ab 2005 wünschte die Geschäftsführung eine Aufteilung der 142 Betten umfassenden Abteilung in einen unfallchirurgischen und einen viszeralchirurgischen Bereich. Mitte 2006 einigten sich der Chefarzt und die Geschäftsführung auf eine Annonce, mit der ein leitender Oberarzt mit Sektionsleiterfunktion gesucht werden sollte. Dieser sollte nach dem altersbedingten Ausscheiden von Dr. K. ab 2009 die Chefarztposition in einer dann aufzuteilenden chirurgischen Abteilung übernehmen.
Der in Frage kommende Bewerber Prof. J. erklärte sich im Grunde mit einer nachgeordneten Tätigkeit einverstanden, verlangte aber unter anderem ein eigenes Sekretariat, garantierte OP-Kapazitäten sowie die Position des Ärztlichen Direktors. Dr. K. sah darin nicht mehr die Tätigkeit eines sektionsleitenden Oberarztes, der unter seiner Gesamtleitung tätig wird, und sprach sich daher im Januar 2007 gegen die Anstellung von Prof. J. aus.
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