Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.06.2010 | Arbeitsrecht

    LAG Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung zulässig?

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Chefarzt war seit Jahren bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Sein Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis wegen dessen zweiter Eheschließung gekündigt. Begründung: Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedinge die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der Chefarzt und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden war, schloss der Chefarzt im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Im März 2009 leitete er wegen der ersten Ehe ein kirchliches, noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Im Hinblick auf dieses Verfahren hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf in erster Instanz die Kündigung für unwirksam erklärt.  

     

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat den Rechtsstreit (Az: 5 Sa 996/09) vertagt. Es geht davon aus, dass der Chefarzt durch die erneute Eheschließung eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung begangen haben kann. Eine Pflichtverletzung komme auch bei laufendem kirchlichen Annulierungsverfahren in Betracht. Maßgeblich sei das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Im vorliegenden Fall bedürfe es einer weiteren Aufklärung.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 3 | ID 136135