06.01.2009 | Arbeitszeit
Chefärzte fragen - Experten antworten: Ausgewählte Probleme zur Arbeitszeit
von Lars Herrmann, Arbeitszeitberatung Dr. Hoff, Weidinger, Herrmann, Berlin
Vor einiger Zeit hatten wir im „Chefärzte Brief“ gefragt, welche Probleme sich bei Ihnen zum Thema „Arbeitszeit“ ergeben. Aufgrund der vielen Anfragen haben wir uns entschlossen, die beiden wichtigsten Handlungsfelder ausführlicher zu besprechen: die Arbeitszeit von Assistenten und der Bereitschaftsdienst.
Arbeitszeit von Assistenten über 24 Stunden möglich?
Frage 1: „Im Rahmen einer Neugestaltung der Dienstzeit für die Assistenzärzte stellt sich die Frage, ob mit Zustimmung der Assistenten die Arbeitszeit im Regel- bzw. Bereitschaftsdienst auch über 24 Stunden am Stück hinausgehen darf bzw. mit 45 Minuten Pause sogar auch 24 Stunden und 45 Minuten überschreiten darf oder ob hier eine absolute Grenze vorliegt?“
Antwort: Die Grenze liegt bei genau 24 Stunden - inklusive der Pausenzeit. Es ist daher weder möglich, Bereitschaftsdienste von mehr als 24 Stunden Dauer zu praktizieren, noch diese auch nur um die Pausenzeit zu verlängern. Dies ergibt sich aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie: Gemäß Art. 3 der EU-Arbeitszeitrichtlinie muss jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt werden.
Hiervon kann gemäß Art. 17 in Krankenhäusern abgewichen werden, sofern die Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten. Diese müssen gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs („Jäger-Urteil“ vom 3. September 2003) „aus einer Anzahl zusammenhängender Stunden entsprechend der vorgenommenen Kürzung bestehen und ... dem Arbeitnehmer gewährt werden ..., bevor die folgende Arbeitsperiode beginnt“.
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