03.07.2008 | Arbeitszeit
Die wichtigsten Änderungen zur geplanten EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Krankenhausärzte sollen zukünftig maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Kommen Bereitschaftsdienste hinzu, dann kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit tarifvertraglich auf bis zu 65 Stunden verlängert werden. Darauf einigten sich die 27 Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union (EU) in der Nacht zum 10. Juni 2008 bei einem Treffen in Luxemburg. Im Entwurf der Arbeitszeit-Richtlinie – der noch vom Europaparlament abgesegnet werden muss – wird dabei Folgendes festgelegt:
- Die Standard-Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden, durch eine individuelle Vereinbarung kann es auch mehr sein.
- Neu ist die Möglichkeit, Bereitschaftszeit in aktive und inaktive Phasen zu splitten. Aktive Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit, inaktive Bereitschaftszeit nicht.
- Inaktive Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit berechnet werden, wenn nationale Gesetze dies vorsehen oder die Sozialpartner das vereinbaren.
- Eine Arbeitszeit von mehr als 60 Stunden pro Woche ist nur ausnahmsweise und durch Vereinbarung der Tarifparteien möglich.
- Für Beschäftigte, bei denen durch Ausnahmeregelung die inaktive Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gerechnet wird, gilt eine neue Obergrenze von 65 Stunden pro Woche.
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