03.09.2008 | Arzthaftung
Versuch einer Schultereinrenkung ohne sichere Diagnose ist ein Behandlungsfehler
Der Versuch der Reposition ohne eine gesicherte Diagnose einer Luxation ist ein elementarer eindeutiger Verstoß gegen anerkannte grundlegende Regeln der ärztlichen Heilkunst, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Dieses Vorgehen sei „absurd“ und erscheine als „Verzweiflungstat“. Diese deutlichen Worte richtete das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 12. März 2008 (Az: 25 O 123/05 – Abruf-Nr. 082772) an den beklagten Kinderarzt.
Der Sachverhalt
Im Urteilsfall war ein fünfjähriges Kind von der Rutsche eines Kinderspielplatzes gestürzt und erlitt einen Bruch des linken Oberarmes, was aber längere Zeit unerkannt blieb. Die Röntgenaufnahmen des linken Unterarms und des Ellenbogens wurden ohne auffälligen Befund bewertet. Eine Röntgenaufnahme des Oberarms unterblieb. Auch bei der Wiedervorstellung nach einer Woche wurde ein Röntgenbild des Oberarms nicht angefertigt.
Als sich das Kind nach einer weiteren Woche bei dem hier beklagten Kinderarzt vorstellte, versuchte dieser ohne weitere Diagnostik, den Ellenbogen einzurenken, weil er davon ausging, dieser sei ausgekugelt. Das Kind erlitt hierbei erhebliche Schmerzen. Zwei Tage später wurde eine subkapitale Humerusfraktur links diagnostiziert, die bereits schief zusammengewachsen war. Im Verfahren war unter anderem die Behandlung des ambulanten Kinderarztes streitig, weil dieser neben der Verzögerung der Diagnose auch bei der versuchten Einrenkung des Armes dem Kind Schmerzen zugefügt hatte.
Die Entscheidung
Dem Gericht stellte sich hierbei die Frage eines Behandlungsfehlers, sodass ein Sachverständiger aus einer großen kinderchirurgischen Klinik hinzugezogen wurde.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig