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  • · Fachbeitrag · Arzthaftung

    OLG München wertet Unterlassen der Trennung vom Beatmungsgerät als Behandlungsfehler

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Was tun, wenn es unter der Narkose plötzlich zu einem Abfall der Blutsauerstoffkonzentration kommt? Unter Umständen kann es geboten sein, probatorisch zu einer alternativen Beatmungsmethode zu wechseln. Unter Umständen kann es dann ein Behandlungsfehler sein, wenn ein künstlich beatmeter Patient am Beatmungsgerät verbleibt. In einem solchen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) München eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen ‒ und die Behandlerseite verurteilt (Urteil vom 25.01.2024, Az. 24 U 2706/19). |

    Sechsjährige Patientin erleidet Hirnschädigung ‒ Haftungsklage hat Erfolg

    Der Fall, über den das OLG München zu entscheiden hatte, spielte sich in einer Zahnklinik ab. Bei der sechsjährigen Patientin wurde eine Anästhesie zum Zwecke einer Zahnbehandlung durchgeführt. Etwa 15 Minuten nach Behandlungsbeginn kam es zu einem Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut. Erst nachdem die Patientin gut 20 Minuten später durch den gerufenen Rettungsdienst von dem während der Behandlung verwendeten Beatmungsgerät getrennt und an das Gerät des Rettungsdienstes angeschlossen wurde, stabilisierte sich die Situation umgehend und die Sauerstoffsättigung stieg wieder an. Die Patientin trug jedoch eine bleibende Hirnschädigung davon.

     

    Das OLG München gab der Patientenseite Recht. Die Richter attestierten einen Behandlungsfehler, da es die Behandler trotz Abfalles der Blutsauerstoffkonzentration auf bis zu 40 Prozent unter Maskenbeatmung unterlassen hätten, die Patientin vom Beatmungsgerät zu trennen und sie mit einer alternativen Methode zu beatmen.