01.10.2004 | Chirurgie
Netzimplantation bei Hernienchirurgie
Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer hat im Deutschen Ärzteblatt vom 3. September 2004 die folgende Empfehlung zur Berechnung der Operation eines Weichteilbruches mit Netzimplantation veröffentlicht: " Operation eines großen Leisten- oder Schenkelbruches oder Rezidivoperation eines Leisten- oder Schenkelbruches, jeweils einschließlich Implantation eines Netzes, analog Nr. 3286 (Operation eines eingeklemmten  Bruches, gegebenenfalls mit Darmresektion, 2.000 Punkte)."
Wenn die Beschlüsse des Konsultationsausschusses auch nur eingeschränkt rechtsverbindlich sind, so empfiehlt es sich doch, ihnen zu folgen. Abweichende Auffassungen sind faktisch nicht durchsetzbar. (Falls Sie die Ausgabe des Ärzteblattes nicht mehr haben, kommen Sie zu dem Beschluss schnell unter www.aerzteblatt.de, dort unter"Archiv" und Eingabe von "3286".)
Aus dem Beschluss ergeben sich unter anderem folgende Konsequenzen:
Andere Berechnungsmodi für die Netzimplantation (zum Beispiel Nr. 2390 analog) sind damit obsolet. |
Die Netzimplantation kann nicht noch zusätzlich als Begründung für die Überschreitung des Schwellenwertes herangezogen werden |
Wenn - was selten vorkommt - die in Nr. 3286 fakultativ eingeschlossene Darmresektion und eine Netzimplantation zusammenkommen, kann der Schwellenwert doch überschritten werden, da mit dem Analogabgriff der Nr. 3286 nur der besondere Aufwand der Netzimplantation berücksichtigt ist. Die Netzimplantation ist in diesem Fall nur eine Teilmenge der Leistung. |
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