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  • 02.03.2011 | Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnung der Patient Controlled Analgesia (PCA)

    Grundlage für die Berechnung der PCA ist, dass die entsprechende GOÄ-Leistung für die Anästhesieleistung mit Kathetereinbringung („Erstziffer“) zuzüglich der Ziffer für die fortgesetzte Überwachung der Anästhesieleistung („Folgeziffer“) zum Ansatz kommt. Das Anlegen der Medikamentenpumpe ist nicht Bestandteil der Leistungslegenden der „Erstziffern“. Es ist auch keine „besondere Ausführung“ davon und somit zusätzlich berechenbar. Zum Ansatz kommt dafür zusätzlich zur „Erstziffer“ die Nr. 784 GOÄ (Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe ...). Dies wurde auch im GOÄ-Ratgeber des Deutschen Ärzteblatts vom 27. Februar 2009 bestätigt.  

     

    Für Plexuskatheter gibt es keine auf den Tag bezogene „Folgeziffer“. Die Nr. 477 GOÄ (Armplexus-/Paravertebralanästhesie, 190 Punkte) als Folgeziffer der Nr. 476 GOÄ (380 Punkte) ist auf „jede weitere angefangene Stunde“ abgestellt. Als die Nr. 477 GOÄ formuliert wurde, erstreckten sich Plexusanästhesien nicht auf mehr als zwei bis maximal drei Stunden. Die Nr. 477 bei der PCA an den Folgetagen stündlich zu berechnen, würde zu einem völlig überhöhten Honorar führen. In Relation zur Nr. 476 ist angemessen, die Nr. 477 GOÄ einmal je Folgetag zu berechnen, bei längerer Dauer als einer (weiteren) Stunde mit dem Höchstsatz (3,5-fach).  

     

    Erfolgt die Therapie unter Anlage eines ZVK, ist „Erstziffer“ die Nr. 260 GOÄ (ZVK-Anlage). Eine „Folgeziffer“ für die Schmerztherapie mittels ZVK gibt es nicht. Angemessen ist auch hier die einmalige Abrechnung der Nr. 477 (analog) je Tag mit dem Höchstsatz der GOÄ. Je nach Art des Schmerzkatheters kommen somit die folgenden Ziffern zum Ansatz:  

     

    • Periduralkatheter: Nr. 474 für den ersten Tag + Nr. 784 für das Anlegen der Medikamentenpumpe + Nr. 475 für den zweiten und jeden Folgetag.
    • Plexusanästhesie: Nr. 476 für den ersten Tag + Nr. 784 für das Anlegen der Medikamentenpumpe + Nr. 477 für den zweiten und jeden Folgetag mit 3,5-fachem Faktor.
    • ZVK: Nr. 260 für den ersten Tag + Nr. 784 für das Anlegen der Medikamentenpumpe + Nr. 477 analog für den zweiten und jeden Folgetag mit 3,5-fachem Faktor.