05.08.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Abrechnung der Schweißdrüsenabsaugung
Eine Schweißdrüsenabsaugung (Saugkürettage) kann analog mit der Nr. 2408 (Ausräumung des Lymphstromgebietes einer Axilla, 1.100 Punkte) berechnet werden. Dazu ist gegebenenfalls der Zuschlag nach Nr. 444 GOÄ (Zuschlag ambulante OP; 75,77 Euro) berechenbar.
Ärzte, denen das Honorar zu hoch erscheint, können zur Nr. 2408 einen niedrigeren Steigerungsfaktor berechnen. Alternativ käme die Nr. 2404 (Exzision größere Geschwulst, 554 Punkte) infrage. Dazu wäre gegebenenfalls der Zuschlag nach Nr. 443 (Zuschlag ambulante OP; 43,72 Euro) berechenbar.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 20 | ID 128992