04.02.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Abrechnung eines Nabel-/Narbenbruchs mittels Netzeinlage in Sublay-Technik
Frage: „In unserem Hause kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass ausgeprägte Nabel-/Narbenbrüche mittels Netzeinlage in Sublay-Technik versorgt werden. Die hierbei erbrachte chirurgische Leistung ist - unter Berücksichtigung des zeitlichen wie technischen Aufwandes - deutlich aufwendiger als die einer herkömmlichen Nabelbruchoperation, wie sie gemäß GOÄ-Ziffer 3284 Berücksichtigung findet. Wie kann dies abgerechnet werden?“
Antwort: Die Technik ist im Prinzip vergleichbar der Lichtenstein-Op bei Leistenhernie. Dafür hat die Bundesärztekammer den Analogansatz der Nr. 3286 GOÄ (statt der Nr. 3285 bei Bassini- oder Shouldice-Verfahren) empfohlen.
Da der Aufwand zur Verankerung des Netzes bei der Sublay-Technik etwas geringer erscheint als der bei der Lichtenstein-Op, empfehlen wir den Analogabgriff mit nur etwa 600 Punkten statt 710 Punkten Differenz der Nrn. 3286 und 3285.
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