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  • 01.11.2007 | Der GOÄ-Spiegel

    Alle operativen Fachgebiete, Anästhesie: Der Steigerungsfaktor neben Zuschlägen bei ambulanten Operationen

    Ein Kostenträger war sogar der Ansicht, mit dem Zuschlag seien die besonderen Schwierigkeiten der Operation abgegolten. Ein höherer Steigerungsfaktor sei somit für die Operation nicht mehr berechenbar.  

     

    Das ist völliger Unsinn. Der GOÄ-Text und die oben angeführte amtliche Begründung zeigen deutlich, dass die Zuschläge sich nur auf die Kosten des Eingriffs beziehen, nicht aber auf die ärztliche Leistung selbst. Ist diese überdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwändig, so kann sie mit einem höheren Faktor berechnet werden. Der Zuschlag nach den Nrn. 440 ff. GOÄ hat damit nichts zu tun.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 17 | ID 115066