04.05.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Analogabrechnung der Tumeszenzanästhesie
Für die Tumeszenzanästhesie enthält die GOÄ keine Ziffer, so dass eine Analogabrechnung erforderlich ist. Wegen der (groben) Ähnlichkeit der Verfahren und des vergleichbaren Aufwandes empfehlen wir die analoge Abrechnung mit den Nrn. 478/479 GOÄ (intravenöse Anästhesie). Deren Bestimmung „einer Extremität“ kann für die Tumeszenzanästhesie auf die jeweilige Berechnung zu einer größeren Region übertragen werden (zum Beispiel Berechnung pro Oberschenkel, Gesäß oder Bauch).
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 19 | ID 126458