Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.08.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    Bekanntgabe zur intravitrealen Injektion

    Für die intravitreale Injektion (IVI) bzw. die intravitreale operative Medikamenteneinbringung (IVOM) empfiehlt der Gebührenordnungsausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) die analoge Abrechnung mit der Nr. 1383 GOÄ (Vitrektomie, 2.500 Punkte). Klargestellt wird, dass zur Nr. 1383 GOÄ die Zuschläge bei ambulanter Durchführung nach den Nrn. 440 und 445 GOÄ nicht berechnungsfähig sind.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 18 | ID 137665