06.10.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Ein Konsil mit einem Radiologen ist berechenbar!
Eine Private Krankenversicherung (PKV) behauptete, ein Konsil mit dem Radiologen sei nicht berechenbar. Dies verbiete die Anmerkung zur Nr. 60 GOÄ („... nicht berechnungsfähig zum Beispiel Röntgenbesprechung ...“). Hierbei handelt es sich um eine willkürliche Falschinformation! Die Anmerkung verbietet die Berechnung nur für routinemäßige Besprechungen („Röntgenbesprechung“), nicht jedoch für ein individuell erfolgtes Konsil.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 19 | ID 130599