05.08.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Einbringung von Lokalanästhetika zur Vasokonstruktion
Mit demselben Argument („Keine verschiedenen Anästhesieverfahren nebeneinander“) wird die eigenständige Berechenbarkeit von zur Verminderung der Blutungen eingespritzten Lokalanästhetika abgelehnt. Dies ist unbegründet. Hier wird nicht das angewandte Narkose-/Anästhesieverfahren unterstützt, sondern es erfolgt eine davon unabhängige Leistung. Allerdings kann dafür auch keine Anästhesieziffer berechnet werden. Zwar werden Substanzen mit anästhesierender Wirkung verwendet, es ist jedoch keine „Anästhesieleistung“, so dass nur die Nr. 252 GOÄ (Injektion) und nicht Nr. 490 oder Nr. 491 GOÄ (Lokalanästhesie) berechnet werden kann.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 18 | ID 128988